Nachschlag zum Spice
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Aufgrund einer korrekten Anmerkung eines Kunden muss ich meinem Post von vorgestern etwas hinzufügen:
Ok, wir verkaufen Drogen! Schließlich haben wir diverse alkoholische Getränke im Angebot. Von “Teedrogen” wie Kamille oder Salbei möchte ich jetzt erst gar nicht anfangen.
Es gibt hierbei jedoch einen klaren Unterschied. Bei Alkohol ist die rechtliche Situation eindeutig (z.B. in Bezug auf die Altersbeschränkung). “Spice” dagegen kann auch von Jugendlichen gekauft werden, schließlich dient es ja nur der “Raumluftverbesserung”. Übrigens dürften wir demnach auch keine Aufklärung über den Safer use von Spice betreiben, was für mich die absolute Voraussetzung für den – rein hypothetischen – Verkauf dieser “Kräutermischung” wäre.
Natürlich könnte mit dem Verkauf von Spice ziemlich schnell ziemlich viel Geld verdient werden. Ich betreibe meine Firma aber nicht zur kurzfristigen Gewinnmaximierung sondern habe vor Krautrausch langfristig zu betreiben. Außerdem möchte ich nebenbei auch noch Freude an der Arbeit haben. Und Spice – das, wie jetzt wohl jedem klar sein sollte, nicht nur aus “natürlichen” und “harmlosen” Kräutern besteht – an Jugendliche zu verkaufen beißt sich dann doch nicht zuletzt mit meinen moralischen Ansprüchen.
Gut, der eine oder andere Kollege wird mich beim zählen seiner Einnahmen mitleidig belächeln, aber da muss ich dann wohl durch…